Das Bundesmusikfest war Abschluss des im Jahr darauf, am 13. April 1934, in Berlin aufgelösten Bundes südwestdeutscher Musikverbände. Alle Verbände wurden in die Reichsmusikkammer übernommen, wo sie als „Block des Alemannengaues“ geführt wurden. In diesen Blocks waren nicht nur die Blasmusikkapellen, sondern auch Handharmonika-, Gitarren-, Mandolinen- und Zithervereine, insgesamt 184, registriert. Von nun an mussten die Dirigenten der Musikkapellen Ausweise mit Bild bei sich führen, die bei Polizeikontrollen überprüft wurden. Wilde Tanzkapellen wurden untersagt. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verstummten die regionalen Musikfeste und auch die Vereinsmusikkapellen traten nur noch vereinzelt bei Beerdigungen, Trauertagen und sonstigen außerordentlichen Anlässen mit nur wenigen Musikern auf.