Folge der Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März 2021.

Nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Kanzlerin am vergangenen Mittwoch wurde die Corona-Verordnung entsprechend angepasst. Hier wurden auch mögliche Öffnungen für den Instrumentalunterricht berücksichtigt. Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit fünf Tagen in Folge konstante Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest, so ist für den jeweiligen Land- oder Stadtkreis der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen für Einzelunterricht und Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren wieder erlaubt. Beim Einzelunterricht besteht keine Altersbegrenzung. Bis oben erwähnte konstanze Sieben-Tages-Inzidenz nicht erreicht ist, bleibt alles beim Alten.

Gemäß dem Bund-Länder Beschluss sind abhängig vom Infektionsgeschehen frühestens zum 22. März 2021 Öffnungsschritte in weiteren Bereichen möglich. Die Landesregierung bereitet entsprechende Schritte u. a. für Kulturveranstaltungen und die Breitenkultur vor.