GEMA-Service
Rahmenvertrag des Bundes Deutscher Blasmusikverbände
Über einen Rahmenvertrag des Bundes Deutscher Blasmusikverbände mit der GEMA erhalten unsere Mitgliedsvereine Verlässlichkeit und deutlich günstigere Konditionen im Vergleich zur Einzelabrechnung. Für sie ist das Thema mit einem jährlichen Pauschalbetrag abgegolten.
Folgende Veranstaltungen und Aufführungen von Livemusik sind durch den Pauschalbetrag abgedeckt:
- Konzerte
- Ständchen aus besonderen Anlässen für Vereinsmitglieder
- Festumzüge
Nicht im Pauschalvertrag enthalten sind Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe und/oder Fernsehwiedergaben.
Eine Meldepflicht von Veranstaltungen und Spielfolgen besteht aber dennoch. Jeweils maximal zehn Tage nach der Veranstaltung muss die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet sein.
Bei Bedarf klären wir alle weiteren Unklarheiten in Sachen GEMA.
Gesellige Veranstaltungen im wirtschaftlichen Bereich nicht mehr zuschussfähig!
Da der GEMA-Beitrag der BDB-Mitgliedsvereine zusätzlich auch noch vom Landesmusikverband Baden-Württemberg über Fördermittel des Landes bezuschusst wird und sich hier die Förderrichtlinien geändert haben, muss eine Anpassung der pauschal abgegoltenen Veranstaltungen vorgenommen werden. Die wesentliche Änderung ist, dass gesellige Veranstaltungen im wirtschaftlichen Bereich nicht mehr zuschussfähig sind und deshalb nicht mehr pauschal abgerechnet werden können. Sie müssen von den Vereinen bei der GEMA entsprechend angemeldet und danach direkt bezahlt werden.
Grundsätzlich gilt damit die bis vor fünf Jahren schon übliche Praxis: Sobald ein Künstler/eine Musikgruppe bei einer Veranstaltung/einem Konzert gegen Entgelt (Gage) mitwirkt, ist diese nicht mehr vom Pauschalvertrag gedeckt. Im GEMA-Portal wurde dazu bei der Anmeldemaske unter „Name der Veranstaltung“ eine Abfrage wie folgt eingefügt: „Sie sind alleiniger Veranstalter/alleinige Veranstalterin, die Livemusik steht im Vordergrund und die ausübenden Künstler/-innen erhalten keine Gage?“ Diese Abfrage muss mit JA oder NEIN bestätigt werden. Wenn Sie NEIN bestätigen, werden Sie eine Rechnung erhalten.
Wichtig zu wissen: Gemeinsame Konzerte von Ensembles der Amateurmusik sind vom Pauschalvertrag umfasst, also hier bitte mit JA bestätigen, sofern dies der Fall ist.
Ansprechperson

Bernhard Metzger
Präsident
Federerweg 2
79238 Ehrenkirchen
Tel.: 0 76 33 – 800 123